Rechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder des Gemeindevorstands

Die rechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder des Gemeindevorstands für alle ihre Organhandlungen ergibt sich - wie für jeden Organwalter der Gemeinde auch - aus den Bestimmungen

des Amtshaftungsgesetzes,
des Organhaftpflichtgesetzes
und des Strafgesetzbuches.