Rechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder des Gemeindevorstands
Die rechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder des Gemeindevorstands für alle ihre Organhandlungen ergibt sich - wie für jeden Organwalter der Gemeinde auch - aus den Bestimmungen
des Amtshaftungsgesetzes, des Organhaftpflichtgesetzes und des Strafgesetzbuches.